Seminarversicherung für das Yoga- & Ayurvedawochenende:

Wir wurden in der Vergangenheit oft darauf angesprochen, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Seminarversicherung abzuschließen. Diese soll im Falle von Krankheit oder anderer wichtiger
Hinderungsgründe an der Teilnahme die Stornogebühren für das Seminar, die Reisekosten und Unterkunft zu 100 % übernehmen. Mit der Seminarversicherung der ERV haben wir in vernünftiges Angebot gefunden, das zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis genau diese Anforderungen erfüllt. Hier werden bei Krankheit, bestimmten Notfällen, Verkehrsproblemen etc. ohne Selbstbeteiligung 100 % der Kosten ersetzt. Ausgeschlossen ist allerdings eine Erkrankung infolge einer Pandemie. Ein Seminarausfall infolge einer Covid-19 Erkrankung kann aber während des Vertragsabschlusses zusätzlich zur Seminarversicherung mitversichert werden. Beide Versicherungen können über den Link im PDF " Prospekt mit Vertrags-Abschluss-Link zur Seminar- und Covid 19 Versicherung" abgeschlossen werden.
Wir weisen aber darauf hin, dass die Buchung direkt bei der ERV Reiseversicherung abgeschlossen wird und somit nicht über uns läuft. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die ERV Reiseversicherung.

Abschlussfrist:  

Die Seminarversicherung sollte immer am Buchungstag (Tag der Überweisung der Seminargebühr) des Seminars mit abgeschlossen werden, spätestens aber 30 Tage vor planmäßigem Kursbeginn.

Bei einer Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Antritt des Yoga- & Ayurvedawochenendes  kann Sie nur am Buchungstag, spätestens jedoch innerhalb der nächsten drei Werktage ab Buchung mit abgeschlossen werden.