Seminarversicherung:

Ich wurde in der Vergangenheit oft darauf angesprochen, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Seminarversicherung abzuschließen. Diese soll im Falle von Krankheit oder anderer wichtiger Hinderungsgründe an der Teilnahme die Stornogebühren für das Seminar, die Reisekosten und Unterkunft zu 100 % übernehmen. Mit der Seminarversicherung der ERV habe ich ein vernünftiges Angebot gefunden, das zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis genau diese Anforderungen erfüllt. Hier werden bei Krankheit, bestimmten Notfällen, Verkehrsproblemen etc. ohne Selbstbeteiligung 100 % der Kosten ersetzt. Ausgeschlossen ist allerdings eine Erkrankung infolge einer Pandemie. Ein Seminarausfall infolge einer Covid-19 Erkrankung kann aber während des Vertragsabschlusses zusätzlich zur Seminarversicherung mitversichert werden. Beide Versicherungen können über den Link im PDF " Prospekt mit Preisübersicht und Vertragsabschluss-Link zur Seminar- und Covid 19 Versicherung" abgeschlossen werden.
Ich weise aber darauf hin, dass die Buchung direkt bei der ERV Reiseversicherung abgeschlossen wird und somit nicht über mich läuft. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die ERV Reiseversicherung.

Bei einer Stornierung nach 28 Tagen vor dem Seminar- oder Ausbildungsbeginn fallen 100 % der Seminar-/ Ausbildungsgebühren an. Wer dieses Kostenrisiko nicht tragen möchte, dem empfehle ich eine solche Seminarversicherung abzuschließen.

Abschlussfrist: 
Die Seminarversicherung sollte immer am Buchungstag des Seminars mit abgeschlossen werden, spätestens aber 30 Tage vor planmäßigem Kursbeginn.
Bei einer Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Antritt des Seminars/ der Ausbildung kann Sie nur am Buchungstag, spätestens jedoch innerhalb der nächsten drei Werktage ab Buchung mit abgeschlossen werden.




Wichtiger Hinweis für alle Ausbildungsteilnehmer (w/m/d)!

Wenn Sie als Ausbildungsteilnehmer/in die gesamten Ausbildung absichern möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Sie versichern über diese Versicherung eine Ausbildungszeit und den Ausbildungspreis. Beides muss im Antrag angegeben werden. Alle einzelnen Ausbildungsseminare sind in diesem Zeitraum dann auch versichert.
  • Die Ausbildung dauert in der Regel ein Jahr. Im Antrag sollten Sie aber sicherheitshalber die maximale Versicherungsdauer von zwei Jahren (730 Tage) absichern. Wenn Sie zum Beispiel zum 26.05.2024 mit der Ausbildung beginnen, sollten Sie als Ende der Ausbildung 26.05.2026 angeben. Das kostet keinen Mehrbeitrag.
    Sollten Sie in diesem Zeitraum aber einmal ein Seminar aus Krankheitsgründen nicht wahr nehmen können, haben Sie so die Stornoabsicherung für diesen gesamten versicherten Zeitraum inklusive. Wenn Sie einen kürzeren Zeitraum wählen, müssten Sie sonst in 2025/26 noch einmal eine neue Versicherung abschließen.
  • Versichern Sie immer den gesamten Ausbildungspreis, mit eventuellen Anreise- und Übernachtungskosten, wenn Sie diese auch mitversichern möchten.
    Auch mit Einlösung des Bildungsschecks muss immer der gesamte Ausbildungsbetrag in Höhe von 3100 € abgesichert werden.
  • Der Abschluss eines Covid-19 Ergänzugstarifes ist bei Antragstellung möglich. Dieser Tarif gilt allerdings nur für 12 Monate und muss nach Ablauf dieses Zeitraumens wieder neu abgeschlossen werden.